Sicherheitskonzept
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Sie betreiben bereits ein WLAN für Ihre Kunden?
Wussten Sie schon?: Nach § 6 TKG ist jedes kommerzielle WLAN – auch unendgeldlich - anmeldepflichtig. Hier drohen Bußgelder bis zu € 500.000 (§ 149 TKG). Nach der Anmeldung besteht die Verpflichtung, der Bundesnetz - agentur ein Sicherheitskonzept zur Prüfung vorzulegen. (§ 109 TKG). Ohne Sicherheitskonzept droht ein Bußgeld von € 100.000 (§ 115 TKG)
Wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung und erstellen ein Sicherheitskonzept für Sie!
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Angebot wünschen:
info@mavion.de
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